Beschluss Nr. B517/86,V67/86 im Verfassungsgerichtshof, 28. Februar 1987
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Zusammenfassung
Zurückweisung der Beschwerde wegen Nichtbehebung des Mangels eines formellen Erfordernisses (Beschwerde wurde nicht vom bestellten Verfahrenshelfer eingebracht)
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Auszug
Beschluss Nr. B517/86,V67/86 im Verfassungsgerichtshof, 28. Februar 1987
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum28.02.1987GeschäftszahlB517/86,V67/86Sammlungsnummer11241LeitsatzZurückweisung der Beschwerde wegen Nichtbehebung des Mangels eines formellen...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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