Beschluss Nr. B517/86,V67/86 im Verfassungsgerichtshof, 28. Februar 1987

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Zusammenfassung


Zurückweisung der Beschwerde wegen Nichtbehebung des Mangels eines formellen Erfordernisses (Beschwerde wurde nicht vom bestellten Verfahrenshelfer eingebracht)

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Auszug


Beschluss Nr. B517/86,V67/86 im Verfassungsgerichtshof, 28. Februar 1987

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.02.1987

Geschäftszahl

B517/86,V67/86

Sammlungsnummer

11241

Leitsatz

Zurückweisung der Beschwerde wegen Nichtbehebung des Mangels eines formellen...

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