Erkenntnis Nr. B87/85 im Verfassungsgerichtshof, 27. Februar 1987
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Zusammenfassung
Gewaltanwendung im Zuge des Auflösens einer Versammlung nicht rechtswidrig
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Auszug
Erkenntnis Nr. B87/85 im Verfassungsgerichtshof, 27. Februar 1987
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum27.02.1987GeschäftszahlB87/85Sammlungsnummer11230LeitsatzGewaltanwendung im Zuge des Auflösens einer Versammlung nicht rechtswidrigSpruchDie Bf. ist dadurch, daß ihr am 19. Dezember 1984 in der Stopfenreuther Au von einem Sicherheitswachebeamten Fußtritte versetzt worden sind, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht, keiner unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung unterworfen zu werden, verletzt worden.Hingegen ist die Bf. dadurch, daß ihr zur genannten Zeit am genannten Ort von einem Sicherheitswachebeamten Schläg...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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