Beschluss Nr. B985/86 im Verfassungsgerichtshof, 10. Dezember 1986

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Art144 Abs1 B-VG; Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrages auf Wiederaufnahme eines gerichtlichen Strafverfahrens mangels Legitimation (§19 Abs3 Z2 lite VerfGG)

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Auszug


Beschluss Nr. B985/86 im Verfassungsgerichtshof, 10. Dezember 1986

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