Beschluss Nr. B823/86 im Verfassungsgerichtshof, 9. Dezember 1986

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Zusammenfassung


ZPO §146 Abs1; VerfGG §35; Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Behebung der Mängel des Verfahrenshilfeantrages; Antragsteller zur Zeit des Fristablaufes erkrankt und daher daran gehindert, den an einem anderen Ort befindlichen Bescheid, dessen Vorlage aufgetragen war, beizuschaffen - unvorhersehbares und unabwendbares Ereignis; Bewilligung des Antrages

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Auszug


Beschluss Nr. B823/86 im Verfassungsgerichtshof, 9. Dezember 1986

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.12.1986

Geschäftszahl

B823/86

Sammlungsnummer

11176

Leitsatz

ZPO §146 Abs1; VerfGG §35; Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Behebung der Mängel des Verfahrenshilfeantrages; Antragsteller zur Zeit des Fristablaufes erkrankt und dahe...

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