Erkenntnis Nr. B451/85 im Verfassungsgerichtshof, 29. November 1986

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Zusammenfassung


ZDG; keine Glaubhaftmachung der Gewissensgründe; keine Verletzung des durch §2 Abs1 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung, insbesondere nicht durch verfahrensrechtliche Verstöße gravierender Natur

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Auszug


Erkenntnis Nr. B451/85 im Verfassungsgerichtshof, 29. November 1986

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.11.1986

Geschäftszahl

B451/85

Sammlungsnummer

11123

Leitsatz

ZDG; keine Glaubhaftmachung der Gewissensgründe; keine Verletzung des durch §2 Abs1 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung, insbesondere nicht durch verfahrensrechtliche Verstöße gravierender Natur

Spruch

Die Beschwerde wird abgewies...

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