Erkenntnis Nr. V12/86 im Verfassungsgerichtshof, 28. November 1986

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Zusammenfassung


AutomatenV des Bürgermeisters der Freistadt Eisenstadt vom 1. März 1983; in §1 Z2 Verbotszonen bei sämtlichen Aufnahmestellen der öffentlichen Verkehrslinien festgelegt - Überschreiten der Verordnungsermächtigung des §52 Abs4 Z2 GewO; Aufhebung der Verordnungsstelle

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Auszug


Erkenntnis Nr. V12/86 im Verfassungsgerichtshof, 28. November 1986

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.11.1986

Geschäftszahl

V12/86

Sammlungsnummer

11116

Leitsatz

AutomatenV des Bürgermeisters der Freistadt Eisenstadt vom 1. März 1983; in §1 Z2 Verbotszonen bei sämtlichen Aufnahmestellen der öffentlichen Verkehrslinien festgelegt - Überschreiten der Verordnungsermächtigung des §52 Abs4 Z2 GewO; Aufhebung der Verordnungsstelle

Spruch

I. Die Z2 des §1 der Verordnung des Bürgermeisters der Freistadt Eisenstadt vom 1. März 1983, mit welcher, gestützt auf §52 Abs4 der Gewerbeordnung 1973 idF der Gewerbeordnungs-Nov. 1981, BGBl. 619, die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Zuckerl-, Süßwaren-, Kaugummi-, Spielzeug- und sonstiger Automaten, die erfahrungsgemäß besond...

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