Erkenntnis Nr. B670/86 im Verfassungsgerichtshof, 28. November 1986

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Zusammenfassung


UrhG; Beschwerde gegen einen Bescheid der gemäß ArtIII §1 Abs1 UrhGNov. 1980 beim Bundesministerium für Justiz eingerichteten Schiedsstelle wegen Zahlung einer angemessenen Vergütung nach §42 Abs5 UrhG und Rechnungslegung; diese Schiedsstelle ist eine Kollegialbehörde iS des Art20 Abs2 B-VG; Erschöpfung des administrativen Instanzenzuges - Zulässigkeit der Beschwerde; Kollegialbehörden mit richterlichem Einschlag iS des Art133 Z4 B-VG (Art20 Abs2 B-VG) sind angesichts ihrer gerichtsähnlichen Stellung in der Frage der Zusammensetzung zur Durchführung fortgesetzter Verhandlungen denselben strengen Regeln unterworfen wie kollegial besetzte Gerichte; keine Bedenken gegen die gesetzlichen Grundlagen der Schiedsstelle; Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter dadurch, daß in dem Verfahren (mit fortgesetzten Verhandlungen) in ständig wechselnder Besetzung jeweils ohne formelle Neudurchführung des Verfahrens verhandelt wurde

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Auszug


Erkenntnis Nr. B670/86 im Verfassungsgerichtshof, 28. November 1986

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.11.1986

Geschäftszahl

B670/86

Sammlungsnummer

11108

Leitsatz

UrhG; Beschwerde gegen einen Bescheid der gemäß ArtIII §1 Abs1 UrhGNov. 1980 beim Bundesministerium für Justiz eingerichteten Schiedsstelle wegen Zahlung einer angemessenen Vergütung...

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