Beschluss Nr. B731/85 im Verfassungsgerichtshof, 28. November 1986

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Zusammenfassung


Art144 Abs1 B-VG; Hausdurchsuchung und Beschlagnahme aufgrund richterlichen Befehls als Akte der Gerichtsbarkeit einer Überprüfung durch den VfGH entzogen; Modalitäten und nähere Umstände der Hausdurchsuchung und Beschlagnahme keine selbständig bekämpfbaren Maßnahmen; Überschreitung des richterlichen Befehls nur dann, wenn beschlagnahmte Gegenstände ganz offenkundig nicht von ihm erfaßt wären - hier keine Überschreitung des richterlichen Befehls; Zurückweisung der Beschwerde wegen Unzuständigkeit des VfGH

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Auszug


Beschluss Nr. B731/85 im Verfassungsgerichtshof, 28. November 1986

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.11.1986

Geschäftszahl

B731/85

Sammlungsnummer

11098

Leitsatz

Art144 Abs1 B-VG; Hausdurchsuchung und Beschlagnahme aufgrund richterlichen Befehls als Akte der Gerichtsbarkeit einer Überprüfung durch den VfGH entzogen; Modalitäten und nähere Umstände der Hausdurchsuchung und Beschlagnahme keine selbstä...

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