Erkenntnis Nr. V10/86,V11/86 im Verfassungsgerichtshof, 28. November 1986

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Zusammenfassung


AutomatenV des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Kitzbühel vom 3. Mai 1983; "Bundeshandelsakademie und -handelsschule" in §1 der Verordnung vom Schultyp her von mündigen Mj. besucht; abstrakte Möglichkeit, daß die Schule von unmündigen Mj. besucht werden könnte, nicht ausreichend; zu weiter Untersagungsbereich in der Z2 der Verordnung (Hinweis auf VfSlg. 10594/1985); "Postamt" in Z3 der Verordnung kein Ort, der erfahrungsgemäß viel von unmündigen Mj. besucht wird; keine Deckung der festgesetzten Untersagungsbereiche in §52 Abs4 GewO; Aufhebung der Verordnungsstellen als gesetzwidrig

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Auszug


Erkenntnis Nr. V10/86,V11/86 im Verfassungsgerichtshof, 28. November 1986

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.11.1986

Geschäftszahl

V10/86,V11/86

Sammlungsnummer

11115

Leitsatz

AutomatenV des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Kitzbühel vom 3. Mai 1983; "Bundeshandelsakademie und -handelsschule" in §1 der Verordnung vom Schultyp her von mündigen Mj. besucht; abstrakte Möglichkeit, daß die Schule von unmündigen Mj. besucht werden könnte, nicht ausreichend; zu weiter Untersagungsbereich in der Z2 der Verordnung (Hinweis auf VfSlg. 10594/1985); "Postamt" in Z3 der Verordnung kein Ort, der erfahrungsgemäß viel von unmündigen Mj. besucht wird; keine Deckung der festgesetzten Untersagungsbereiche in §52 Abs4 GewO; Aufhebung der Verordnungsstellen als gesetzwidrig

Spruch

I. Die Worte ", Bundeshandelsakademie und -handelsschule (Traunsteinerweg)" in der Z1, die Worte "sowie in einem Umkreis von 200 m von diesen" in der Z2 und das Wort ", Postamt" in der Z3 der Verordnung des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Kitzbühel vom 3. Mai 1983, mit welcher, gestützt...

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