Erkenntnis Nr. B506/86 im Verfassungsgerichtshof, 27. November 1986

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Zusammenfassung


ZDG; die Behauptung des Bf., die Behörde hätte ihn nicht ausreichend befragt und belehrt, weist keine in die Verfassungssphäre des §2 Abs1 reichenden gravierenden Verstöße auf verfahrensrechtlicher Ebene nach

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Auszug


Erkenntnis Nr. B506/86 im Verfassungsgerichtshof, 27. November 1986

Gericht

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