Beschluss Nr. B768/86 im Verfassungsgerichtshof, 13. Oktober 1986

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VfGH; Weder Art144 B-VG noch eine sonstige Bestimmung räumt dem VfGH eine Zuständigkeit zur Behandlung einer Strafanzeige ein

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Beschluss Nr. B768/86 im Verfassungsgerichtshof, 13. Oktober 1986

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