Erkenntnis Nr. B138/85 im Verfassungsgerichtshof, 11. Oktober 1986

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Zusammenfassung


EGVG 1950; zum Begriff "Angehörige des in Betracht kommenden Berufsstandes" in ArtII Abs6 litc EGVG 1950; Ehrengericht und Beschwerdesenat der Jägerschaft sind Organe, die iS des ArtII Abs6 litc EGVG 1950 die VerwaltungsverfahrensG nicht anzuwenden haben

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Auszug


Erkenntnis Nr. B138/85 im Verfassungsgerichtshof, 11. Oktober 1986

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.10.1986

Geschäftszahl

B138/85

Sammlungsnummer

11060

Leitsatz

EGVG 1950; zum Begriff "Angehörige des in Betracht kommenden Berufsstandes" in ArtII Abs6 litc EGVG 1950; Ehrengericht und Beschwerdesenat der Jägerschaft sind Organe, die iS des ArtII Abs6 litc EGVG 1950 die VerwaltungsverfahrensG nicht anzuwenden haben

Sbg. JagdG; zeitlicher Ausschluß aus der Sbg. Jägerschaft wegen Verletzung der Jägerehre gemäß §97 Abs2 lita; Zuständigkeit des Sbg. Landesgesetzgebers zur Erlassung der Bestimmungen des §97 Abs1 Sbg. JagdG, der eine von §31 VStG 1950 abweichende Verjährungsregelung enthält - kein Eingriff i...

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