Erkenntnis Nr. B298/83 im Verfassungsgerichtshof, 9. Oktober 1986

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


ZDG; VerfGG 1953; nach aufhebendem Erk. des VfGH (VfSlg. 9356/1982) im Instanzenzug ergangener Ersatzbescheid; Bindungswirkung des §87 Abs2 VerfGG 1953 auch bei formell neuer, aber materiell unveränderter Rechtslage; von der im Vorerkenntnis ausgedrückten Rechtsansicht abweichende, mit §2 Abs1 ZDG nicht im Einklang stehende Rechtsansicht - Verletzung des bereits im Vorerkenntnis als verletzt festgestellten, in §2 Abs1 ZDG verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung

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Auszug


Erkenntnis Nr. B298/83 im Verfassungsgerichtshof, 9. Oktober 1986

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.10.1986

Geschäftszahl

B298/83

Sammlungsnummer

11052

Leitsatz

ZDG; VerfGG 1953; nach aufhebendem Erk. des VfGH (VfSlg. 9356/1982) im Instanzenzug ergangener Ersatzbescheid; Bindungswirkung des §87 Abs2 VerfGG 1953 auch bei formell neuer, aber materiell unveränderter Rechtslage; von der im Vorerkenntnis ausgedrückten Rechtsansicht abweichende, mit §2 Abs1 ZDG nicht im Einklang stehende Rechtsansicht - Verletzung des bereits im Vorerkenntnis als verletzt festgestellten, in §2 Abs1 Z...

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