Beschluss Nr. A5/85 im Verfassungsgerichtshof, 4. Oktober 1986

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Art137 B-VG; Klage gegen den Bund wegen Zustimmung zur Ausfolgung eines infolge eines Sicherstellungsauftrages in einem Abgabeverfahren bei Gericht erliegenden Geldbetrages; Zuständigkeit der Gerichte - keine Zuständigkeit des VfGH

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Auszug


Beschluss Nr. A5/85 im Verfassungsgerichtshof, 4. Oktober 1986

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.10.1986

Geschäftszahl

A5/85

Sammlungsnummer

11030

Leitsatz

Art137 B-VG; Klage gegen den Bund wegen Zustimmung zur Ausfolgung eines infolge eines Sicherstellungsauftrages in einem Abgabeverfahren bei Gericht erliegenden Geldbetrages; Zuständigkeit der Gerichte - keine Zuständigkeit des VfGH

Spruch

Die Klage wird zurü...

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