Beschluss Nr. A5/85 im Verfassungsgerichtshof, 4. Oktober 1986
Angeknüpft als:
Angeknüpft als:
Zusammenfassung
Art137 B-VG; Klage gegen den Bund wegen Zustimmung zur Ausfolgung eines infolge eines Sicherstellungsauftrages in einem Abgabeverfahren bei Gericht erliegenden Geldbetrages; Zuständigkeit der Gerichte - keine Zuständigkeit des VfGH
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Beschluss Nr. A5/85 im Verfassungsgerichtshof, 4. Oktober 1986
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum04.10.1986GeschäftszahlA5/85Sammlungsnummer11030LeitsatzArt137 B-VG; Klage gegen den Bund wegen Zustimmung zur Ausfolgung eines infolge eines Sicherstellungsauftrages in einem Abgabeverfahren bei Gericht erliegenden Geldbetrages; Zuständigkeit der Gerichte - keine Zuständigkeit des VfGHSpruchDie Klage wird zurü...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Geförderte Links
Beteiligungen
BETRIFFT
CITADA por
ver las páginas en versión mobile | web
ver las páginas en versión mobile | web
© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.
vLex-Inhalte Österreich
vLex durchsuchen
Für Berufstätige
Für Mitglieder