Erkenntnis Nr. V30/86,V31/86,V32/86 im Verfassungsgerichtshof, 27. September 1986

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Zusammenfassung


AutomatenV der Stadt Sbg.; in der Z2 des ersten Absatzes Verbotszonen bei sämtlichen Aufnahmestellen der Obus- und Autobuslinien festgesetzt - Überschreiten der eng auszulegenden Verordnungsermächtigung des §52 Abs4 Z2 GewO; Aufhebung dieser Verordnungsstelle

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Auszug


Erkenntnis Nr. V30/86,V31/86,V32/86 im Verfassungsgerichtshof, 27. September 1986

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.09.1986

Geschäftszahl

V30/86,V31/86,V32/86

Sammlungsnummer

11006

Leitsatz

AutomatenV der Stadt Sbg.; in der Z2 des ersten Absatzes Verbotszonen bei sämtlichen Aufnahmestellen der Obus- und Autobuslinien festgesetzt - Überschreiten der eng auszulegenden Verordnungsermächtigung des §52 Abs4 Z2 GewO; Aufhebung dieser Verordnungsstelle

Spruch

I. Die Z2 des ersten Absatzes der Verordnung des Bürgermeisters der Stadt Sbg. vom 16. April 1982, mit welcher, gestützt auf §52 Abs4 der Gewerbeordnung 1973 idF der Gewerbeordnungs-Nov. 1981, BGBl. 619, die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Zuckerl-, Süßwaren-, ...

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