Erkenntnis Nr. A46/85 im Verfassungsgerichtshof, 27. September 1986
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Zusammenfassung
Art137 B-VG; Klage auf Rückzahlung einer für eine Verwaltungsübertretung verhängten und bereits bezahlten Geldstrafe und von Verfahrenskostenbeiträgen nach Aufhebung des Strafbescheides durch den VwGH; Beginn des Verzuges; nach - verspäteter - Rückzahlung der Kapital- und Zinsenforderung nicht eingeschränktes Klagebegehren nicht gerechtfertigt; Klage dennoch ein Mittel zweckentsprechender Rechtsverfolgung; gegenseitige Aufhebung der Verfahrenskosten
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Auszug
Erkenntnis Nr. A46/85 im Verfassungsgerichtshof, 27. September 1986
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum27.09.1986GeschäftszahlA46/85Sammlungsnummer10990LeitsatzArt137 B-VG; Klage auf Rückzahlung einer für eine Verwaltungsübertretung verhängten und bereits bezahlten Geldstrafe und von Verfahren...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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