Erkenntnis Nr. A46/85 im Verfassungsgerichtshof, 27. September 1986

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Zusammenfassung


Art137 B-VG; Klage auf Rückzahlung einer für eine Verwaltungsübertretung verhängten und bereits bezahlten Geldstrafe und von Verfahrenskostenbeiträgen nach Aufhebung des Strafbescheides durch den VwGH; Beginn des Verzuges; nach - verspäteter - Rückzahlung der Kapital- und Zinsenforderung nicht eingeschränktes Klagebegehren nicht gerechtfertigt; Klage dennoch ein Mittel zweckentsprechender Rechtsverfolgung; gegenseitige Aufhebung der Verfahrenskosten

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Auszug


Erkenntnis Nr. A46/85 im Verfassungsgerichtshof, 27. September 1986

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.09.1986

Geschäftszahl

A46/85

Sammlungsnummer

10990

Leitsatz

Art137 B-VG; Klage auf Rückzahlung einer für eine Verwaltungsübertretung verhängten und bereits bezahlten Geldstrafe und von Verfahren...

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