Erkenntnis Nr. B468/85 im Verfassungsgerichtshof, 26. September 1986

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Zusammenfassung


StGG Art5, Art9; MRK Art8; polizeiliche Hausdurchsuchung samt Beschlagnahme durch zugrundeliegenden richterlichen Hausdurchsuchungsbefehl nicht gedeckt; Ermächtigung zu Amtshandlungen nur in den vom (nach §16 StGB) Verdächtigten bewohnten bzw. benützten Räumlichkeiten (Örtlichkeiten) der Wohnung des Bf; keine vertretbare Annahme, daß das durchsuchte Arbeitszimmer des Bf. vom Verdächtigten bewohnt bzw. benützt wird; Verletzung im Hausrecht durch die Hausdurchsuchung; Verletzung im Eigentumsrecht durch die - als Ergebnis der Durchsuchung verfügte - Beschlagnahme, die infolge der Gesetzwidrigkeit der Hausdurchsuchung völlig gesetzlos stattgefunden hat

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Auszug


Erkenntnis Nr. B468/85 im Verfassungsgerichtshof, 26. September 1986

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.09.1986

Geschäftszahl

B468/85

Sammlungsnummer

10975

Leitsatz

StGG Art5, Art9; MRK Art8; polizeiliche Hausdurchsuchung samt Beschlagnahme durch zugrundeliegenden richterlichen Hausdurchsuchungsbefehl nicht gedeckt; Ermächtigung zu Amtshandlungen nur in den vom (nach §16 StGB) Verdächtigten bewohnten bzw. benützten Räumlichkeiten (Örtlichkeiten) der Wohnung des Bf; keine ver...

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