Erkenntnis Nr. B680/84 im Verfassungsgerichtshof, 25. Juni 1986

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Zusammenfassung


Art83 Abs2 B-VG; AVG §73 Abs2; nach Übergang der Entscheidungsbefugnis infolge eines Devolutionsantrages keine Auseinandersetzung mit der nicht zugestellten Erstentscheidung; kein Entzug des gesetzlichen Richters

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Auszug


Erkenntnis Nr. B680/84 im Verfassungsgerichtshof, 25. Juni 1986

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.06.1986

Geschäftszahl

B680/84

Sammlungsnummer

10940

Leitsatz

Art83 Abs2 B-VG; AVG §73 Abs2; nach Übergang der Entscheidungsbefugnis infolge eines Devolutionsantrages keine Auseinandersetzung mit der nicht zugestellten Erstentscheidung; kein Entzug des gesetzlichen Richters

Tir. GVG 1983; Versagung der grundverkehrsbehördlichen Zustimmung zu einem Kaufvertrag über Grundstücke, die keine landwirtschaftlich genutzten Liegenschaften iS des §1 Abs1 Z1 darstellen - Entzug des gesetzlichen Richters

Spruch

Die Bf. sind durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der angefochtene Bescheid wird daher aufgehoben.

Begründung

Entscheidungsgründe:

1. Mit Kaufvertrag vom 6. Dezember 1983 verkaufte H W,

Pensionsinhaberin, aus ihrer Liegenschaft EZ ... KG Aurach die neu zu bild...

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