Erkenntnis Nr. B237/84 im Verfassungsgerichtshof, 21. Juni 1986

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Zusammenfassung


Tir. GVG 1983; Versagung der grundverkehrsbehördlichen Zustimmung zu einem Grunderwerb durch den Bf. (Leiter eines Tischlereibetriebes) gemäß §6 Abs1 litc; vertretbare Annahme mangelnder Selbstbewirtschaftung einer Damwildzucht; keine Verletzung im Eigentumsrecht; keine Willkür

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Auszug


Erkenntnis Nr. B237/84 im Verfassungsgerichtshof, 21. Juni 1986

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.06.1986

Geschäftszahl

B237/84

Sammlungsnummer

10928

Leitsatz

Tir. GVG 1983; Versagung der grundverkehrsbehördlichen Zustimmung zu einem Grunderwerb durch den Bf. (Leiter eines Tischlereibetriebes) gemäß §6 Abs1 litc; vertretbare Annahme mangelnder Selbstbewirtschaftung einer Damwildzucht; keine Verletzung im Eigentumsrecht; keine Willkür

Spruch

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Kosten werden nicht zugesprochen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

1. Der Bf. - er ist von Beruf Tischlermeister - erwarb mit Kaufvertrag vom 12. November 1980 von A K, einem Bauern, die Liegenschaft EZ ... KG Ranggen, geschlossener Hof O, um den Kaufpreis von 3000000 S zu...

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