Erkenntnis Nr. B183/85 im Verfassungsgerichtshof, 20. Juni 1986

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Zusammenfassung


Tir. GVG 1970, 1983; rechtskräftige Versagung der grundverkehrsbehördlichen Zustimmung gemäß §4 Abs1 und §6 Abs1 litd - Nichtigkeit des Rechtsgeschäftes iS des §16 Abs1; neuerlicher Antrag auf Erteilung der grundverkehrsbehördlichen Zustimmung zu dem (nichtigen) Vertrag; nach Berufung des Landesgrundverkehrsreferenten rechtmäßige Zurückweisung des neuerlichen Antrages; kein Entzug des gesetzlichen Richters; keine Verletzung des Art6 MRK durch das Einschreiten des Landesgrundverkehrsreferenten

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Auszug


Erkenntnis Nr. B183/85 im Verfassungsgerichtshof, 20. Juni 1986

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.06.1986

Geschäftszahl

B183/85

Sammlungsnummer

10920

Leitsatz

Tir. GVG 1970, 1983; rechtskräftige Versagung der grundverkehrsbehördlichen Zustimmung gemäß §4 Abs1 und §6 Abs1 litd - Nichtigkeit des Rechtsgeschäftes iS des §16 Abs1; neuerlicher Antrag auf Erteilung der grundverkehrsbehördlichen Zustimmung zu dem (nichtigen) Vertrag; nach Berufung des Land...

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