Erkenntnis Nr. B183/85 im Verfassungsgerichtshof, 20. Juni 1986
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Zusammenfassung
Tir. GVG 1970, 1983; rechtskräftige Versagung der grundverkehrsbehördlichen Zustimmung gemäß §4 Abs1 und §6 Abs1 litd - Nichtigkeit des Rechtsgeschäftes iS des §16 Abs1; neuerlicher Antrag auf Erteilung der grundverkehrsbehördlichen Zustimmung zu dem (nichtigen) Vertrag; nach Berufung des Landesgrundverkehrsreferenten rechtmäßige Zurückweisung des neuerlichen Antrages; kein Entzug des gesetzlichen Richters; keine Verletzung des Art6 MRK durch das Einschreiten des Landesgrundverkehrsreferenten
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Auszug
Erkenntnis Nr. B183/85 im Verfassungsgerichtshof, 20. Juni 1986
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum20.06.1986GeschäftszahlB183/85Sammlungsnummer10920LeitsatzTir. GVG 1970, 1983; rechtskräftige Versagung der grundverkehrsbehördlichen Zustimmung gemäß §4 Abs1 und §6 Abs1 litd - Nichtigkeit des Rechtsgeschäftes iS des §16 Abs1; neuerlicher Antrag auf Erteilung der grundverkehrsbehördlichen Zustimmung zu dem (nichtigen) Vertrag; nach Berufung des Land...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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