Erkenntnis Nr. B460/84 im Verfassungsgerichtshof, 18. Juni 1986

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Zusammenfassung


Nö. GVG 1973; zur Beurteilung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigungspflicht eines Vertrages; Wertung eines Erbschaftskaufes, dessen Gegenstand landwirtschaftlich genutzte Grundstücke waren, als zustimmungsbedürftiges Rechtsgeschäft iS des §1 Abs1; kein Entzug des gesetzlichen Richters; Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung gemäß §8 Abs1 und 2 litb und d; keine Bedenken gegen diese Bestimmungen; denkmögliche Annahme mangelnder Selbstbewirtschaftung durch den Bf. auch als Nebenerwerbslandwirt; keine Verletzung im Eigentumsrecht, keine Willkür; keine Abtretung der Beschwerde an den VwGH im Hinblick auf §7 Abs8; kein Kostenzuspruch an Beteiligte wegen Sittenwidrigkeit

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Auszug


Erkenntnis Nr. B460/84 im Verfassungsgerichtshof, 18. Juni 1986

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.06.1986

Geschäftszahl

B460/84

Sammlungsnummer

10914

Leitsatz

Nö. GVG 1973; zur Beurteilung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigungspflicht eines Vertrages; Wertung eines Erbschaftskaufes, dessen Gegenstand landwirtschaftlich genutzte Grundstücke waren, als zustimmungsbedürftiges Rechtsgeschäft iS des §1 Abs1; kein Entzug des gesetzlichen Richters; Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung gemäß §8 Abs1 und 2 litb und d; keine Bedenken gegen diese Bestimmungen; denkmögliche Annahme mangelnder Selbstbewirtschaftung durch den Bf. auch als Nebenerwerbslandwirt; keine Verletzung im Eigentumsrecht, keine Willkür; keine Abtretung der Beschwerde an den VwGH im Hinblick auf §7 Abs8; kein Kostenzuspruch an Beteiligte wegen Sittenwidrigkeit

Spruch

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Kosten werden nicht zugesprochen.

Der Antrag, die...

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