Erkenntnis Nr. V43/84 im Verfassungsgerichtshof, 16. Juni 1986
Angeknüpft als:
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Zusammenfassung
Art139 Abs1 B-VG; Gerichtsantrag auf teilweise Aufhebung der V des Gemeinderates der Stadtgemeinde Ybbs vom 10. Dezember 1982 (betr. Änderung des Flächenwidmungsplanes); Präjudizialität der V nur insoweit sie sich auf die Festsetzung der Widmung "Bauland - Sondergebiet - Kraftwerk" für die Grundstücke bezieht, auf denen die Errichtung eines Kraftwerkes baubehördlich bewilligt wurde; mangelnde Präjudizialität der V, soweit sich diese Widmungsfestsetzung auf andere Grundstücke beziehen sollte, als auch hinsichtlich sonstiger damit zusammenhängender Festsetzungen
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Auszug
Erkenntnis Nr. V43/84 im Verfassungsgerichtshof, 16. Juni 1986
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum16.06.1986GeschäftszahlV43/84Sammlungsnummer10910LeitsatzArt139 Abs1 B-VG; Gerichtsantrag auf teilweise Aufhebung der V des Gemeinderates der Stadtgemeinde Ybbs vom 10. Dezember 1982 (betr. Ãnderung des Flächenwidmungsplanes); Präjudizialität der V nur insoweit sie sich auf die Festsetzung der Widmung "Bauland - Sondergebiet - Kraftwerk" für die Grundstücke bezieht, auf denen die Errichtung eines Kraftwerkes baubehördlich bewilligt wurde; mangelnde Präjudizialität der V, soweit sich diese Widmungsfestsetzung auf andere Grundstücke beziehen sollte, als auch hinsichtlich sonstiger damit zusammenhängender FestsetzungenV des Gemeinderates der Stadtgemeinde Ybbs vom 10. Dezember 1982 (betr. Ãnderung des Flächenwidmungsplanes); keiner Bestimmung des Nö. ROG 1976 ist eine bestimmte MindestgröÃe des von einer Widmung betroffenen Gebietes zu entnehmen; in ihrer Summe müssen die zulässigen Widmungsarten zu Ergebnissen führen können, die vor dem auch den Gesetzgeber bindenden Gleichheitssatz Bestand haben;rechtmäÃige Annahme einer wesentlichen Ãnderung der Grundlagen - kein Verstoà gegen §22 Abs1 Nö. ROG 1976 durch die vorgenommene Umwidmung (Festsetzung der Nutzungsart "Bauland - Sondergebiet - Kraftwerk");durch Vornahme der Umwidmung im Hinblick auf bestehendes E-Werk und deshalb, um die Bebauung auf Errichtung des für das thermische Kraftwerk erforderlichen Ge...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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