Erkenntnis Nr. V43/84 im Verfassungsgerichtshof, 16. Juni 1986

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Zusammenfassung


Art139 Abs1 B-VG; Gerichtsantrag auf teilweise Aufhebung der V des Gemeinderates der Stadtgemeinde Ybbs vom 10. Dezember 1982 (betr. Änderung des Flächenwidmungsplanes); Präjudizialität der V nur insoweit sie sich auf die Festsetzung der Widmung "Bauland - Sondergebiet - Kraftwerk" für die Grundstücke bezieht, auf denen die Errichtung eines Kraftwerkes baubehördlich bewilligt wurde; mangelnde Präjudizialität der V, soweit sich diese Widmungsfestsetzung auf andere Grundstücke beziehen sollte, als auch hinsichtlich sonstiger damit zusammenhängender Festsetzungen

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Auszug


Erkenntnis Nr. V43/84 im Verfassungsgerichtshof, 16. Juni 1986

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.06.1986

Geschäftszahl

V43/84

Sammlungsnummer

10910

Leitsatz

Art139 Abs1 B-VG; Gerichtsantrag auf teilweise Aufhebung der V des Gemeinderates der Stadtgemeinde Ybbs vom 10. Dezember 1982 (betr. Änderung des Flächenwidmungsplanes); Präjudizialität der V nur insoweit sie sich auf die Festsetzung der Widmung "Bauland - Sondergebiet - Kraftwerk" für die Grundstücke bezieht, auf denen die Errichtung eines Kraftwerkes baubehördlich bewilligt wurde; mangelnde Präjudizialität der V, soweit sich diese Widmungsfestsetzung auf andere Grundstücke beziehen sollte, als auch hinsichtlich sonstiger damit zusammenhängender Festsetzungen

V des Gemeinderates der Stadtgemeinde Ybbs vom 10. Dezember 1982 (betr. Änderung des Flächenwidmungsplanes); keiner Bestimmung des Nö. ROG 1976 ist eine bestimmte Mindestgröße des von einer Widmung betroffenen Gebietes zu entnehmen; in ihrer Summe müssen die zulässigen Widmungsarten zu Ergebnissen führen können, die vor dem auch den Gesetzgeber bindenden Gleichheitssatz Bestand haben;

rechtmäßige Annahme einer wesentlichen Änderung der Grundlagen - kein Verstoß gegen §22 Abs1 Nö. ROG 1976 durch die vorgenommene Umwidmung (Festsetzung der Nutzungsart "Bauland - Sondergebiet - Kraftwerk");

durch Vornahme der Umwidmung im Hinblick auf bestehendes E-Werk und deshalb, um die Bebauung auf Errichtung des für das thermische Kraftwerk erforderlichen Ge...

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