Erkenntnis Nr. B47/84 im Verfassungsgerichtshof, 13. Juni 1986

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Zusammenfassung


Tir. GVG 1970, 1983; Versagung der grundverkehrsbehördlichen Zustimmung zu einem Untermietvertrag zwischen zwei deutschen Staatsangehörigen gemäß §3 Abs1 litf und §4 Abs2; vom Ausländergrundverkehr ist sowohl der Eigentumserwerb an Grundstücken als auch die Bestandgabe an Grundstücken kompetenzrechtlich umfaßt - keine Bedenken gegen §3 Abs1 litf; auch die Einräumung von Untermietrechten vom Wortlaut des §3 Abs1 litf umfaßt; keine gesetzwidrige Inanspruchnahme der Zuständigkeit durch die Grundverkehrsbehörde - kein Entzug des gesetzlichen Richters; v. a. in Hinblick auf die Besonderheit der Vertragsbedingungen (Dauer des Vertragsverhältnisses rund 95 Jahre, Vorauszahlung des gesamten Bestandzinses, grundbücherliche Sicherstellung) Verweigerung der Zustimmung zum Rechtserwerb denkmöglich auf §4 Abs2 litb gestützt; denkmögliche Annahme, die Wohnung liege in einem Gebiet, das für die heimische soziale Wohn- und Siedlungstätigkeit besonders geeignet sei; Willkür im Hinblick auf die deutsche Staatsangehörigkeit ausgeschlossen; keine Verletzung im Eigentumsrecht

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Auszug


Erkenntnis Nr. B47/84 im Verfassungsgerichtshof, 13. Juni 1986

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.06.1986

Geschäftszahl

B47/84

Sammlungsnummer

10901

Leitsatz

Tir. GVG 1970, 1983; Versagung der grundverkehrsbehördlichen Zustimmung zu einem Untermietvertrag zwischen zwei deutschen Staatsangehörigen gemäß §3 Abs1 litf und §4 Abs2; vom Ausländergrundverkehr ist sowohl der Eigentumserwerb an Grundstücken als auch die Bestandgabe an Grundstücken kompetenzrechtlich umfaßt - keine Bedenken gegen §3 Abs1 litf; auch die Einräumung von Untermietrechten vom Wortlaut des §3 Abs1 litf umfaßt; keine gesetzwidrige Inanspruchnahme der Zuständigkeit durch die Grundverkehrsbehörde - kein Entzug des gesetzlichen Richters; v. a. in Hinblick auf die Besonderheit der Vertragsbedingungen (Dauer des Vertragsverhältnisses rund 95 Jahre, Vorauszahlung des gesamten Bestandzinses, grundbücherliche Sicherstellung) Verweigerung der Zustimmung zum Rechtse...

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