Beschluss Nr. B187/86 im Verfassungsgerichtshof, 6. Juni 1986

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Art142 B-VG; Gemäß Art142 Abs2 litb B-VG kann gegen ein Mitglied der Bundesregierung Anklage nur durch Beschluß des Nationalrates erhoben werden. Einzelpersonen sind hiezu nicht legitimiert

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Auszug


Beschluss Nr. B187/86 im Verfassungsgerichtshof, 6. Juni 1986

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