Beschluss Nr. B58/83,G7/83,V5/83 im Verfassungsgerichtshof, 6. Juni 1986

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Zusammenfassung


Art139, 140 B-VG; Individualantrag auf Aufhebung einiger Bestimmungen des Vbg. JagdG (vor allem betreffend das Töten jagender Hunde) und des TierseuchenG sowie eines Teiles der WutkrankheitenV der BH Dornbirn; Beschwerde gegen das Töten eines Hundes durch ein Jagdaufsichtsorgan anhängig; teilweise auch kein Eingriff in die Rechtssphäre - §42 Abs1 litf TierseuchenG wendet sich ausschließlich an den Verordnungsgeber; mangelnde Legitimation

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Auszug


Beschluss Nr. B58/83,G7/83,V5/83 im Verfassungsgerichtshof, 6. Juni 1986

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.06.1986

Geschäftszahl

B58/83,G7/83,V5/83

Sammlungsnummer

10856

Leitsatz

Art139, 140 B-VG; Individualantrag auf Aufhebung ei...

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