Erkenntnis Nr. B182/84 im Verfassungsgerichtshof, 14. März 1986
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Zusammenfassung
Tir. GVG; Annahme der landwirtschaftlichen Nutzung des Kaufgrundstückes ("Hausgarten") - gesetzmäßige Inanspruchnahme der Zuständigkeit der Grundverkehrsbehörde iS des §1 Abs1; kein Entzug des gesetzlichen Richters; keine denkunmögliche oder willkürliche Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung gemäß §6 Abs1 litc - Selbstbewirtschaftung durch entfernt wohnende Bf. nicht zu erwarten; keine Verletzung im Recht auf Liegenschaftserwerbsfreiheit
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Auszug
Erkenntnis Nr. B182/84 im Verfassungsgerichtshof, 14. März 1986
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum14.03.1986GeschäftszahlB182/84Sammlungsnummer10826LeitsatzTir. GVG; Annahme der landwirtschaftlichen Nutzung des Kaufgrundstückes ("Hausgarten") - gesetzmäÃige Inanspruchnahme der Zuständigkeit der Grundverkehrsbehörde iS des §1 Abs1; kein Entzug des gesetzlichen Richters; keine denkunmögliche oder willkürliche Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung gemäà §6 Abs1 litc - Selbstbewirtschaftung durch entfernt wohnende Bf. nicht zu erwarten; keine Verletzung im Recht auf LiegenschaftserwerbsfreiheitSpruchDie Beschwerde wird abgewiesen.BegründungEntscheidungsgründe:1.1. Mit Ãbergabsvertrag vom 6. bzw. 8. Feber 1980 übergaben dieEheleute J und K R die Bp. ... Wohnhaus ... sowie den nordwestlich der neuen asphaltierten StraÃe gelegenen Teil der Gp. ... der EZ ......Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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