Erkenntnis Nr. B182/84 im Verfassungsgerichtshof, 14. März 1986

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Zusammenfassung


Tir. GVG; Annahme der landwirtschaftlichen Nutzung des Kaufgrundstückes ("Hausgarten") - gesetzmäßige Inanspruchnahme der Zuständigkeit der Grundverkehrsbehörde iS des §1 Abs1; kein Entzug des gesetzlichen Richters; keine denkunmögliche oder willkürliche Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung gemäß §6 Abs1 litc - Selbstbewirtschaftung durch entfernt wohnende Bf. nicht zu erwarten; keine Verletzung im Recht auf Liegenschaftserwerbsfreiheit

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Auszug


Erkenntnis Nr. B182/84 im Verfassungsgerichtshof, 14. März 1986

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.03.1986

Geschäftszahl

B182/84

Sammlungsnummer

10826

Leitsatz

Tir. GVG; Annahme der landwirtschaftlichen Nutzung des Kaufgrundstückes ("Hausgarten") - gesetzmäßige Inanspruchnahme der Zuständigkeit der Grundverkehrsbehörde iS des §1 Abs1; kein Entzug des gesetzlichen Richters; keine denkunmögliche oder willkürliche Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung gemäß §6 Abs1 litc - Selbstbewirtschaftung durch entfernt wohnende Bf. nicht zu erwarten; keine Verletzung im Recht auf Liegenschaftserwerbsfreiheit

Spruch

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

1.1. Mit Übergabsvertrag vom 6. bzw. 8. Feber 1980 übergaben die

Eheleute J und K R die Bp. ... Wohnhaus ... sowie den nordwestlich der neuen asphaltierten Straße gelegenen Teil der Gp. ... der EZ ......

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