Erkenntnis Nr. B495/85 im Verfassungsgerichtshof, 11. März 1986

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


GrStG; Abweisung eines Antrages auf Zerlegung des festgestellten Einheitswertes gemäß §13; unter "Gemeinden" in §13 Abs1 erster Satz sind Ortsgemeinden iS der Art115 ff. B-VG, nicht Katastralgemeinden zu verstehen; Gemeinde Pottenbrunn seit 1972 mit St. Pölten vereinigt - Lage der Grundstücke innerhalb eines Gemeindegebietes

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Erkenntnis Nr. B495/85 im Verfassungsgerichtshof, 11. März 1986

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.03.1986

Geschäftszahl

B495/85

Sammlungsnummer

10816

Leitsatz

GrStG; Abweisung eines Antrages auf Zerlegung des festgestellten Einheitswertes gemäß §13; unter "Gemeinden" in §13 Abs1 erster Satz sind Ortsgemeinden iS der Art115 ff. B-VG, nicht Katastralgemeinden zu verstehen; Gemeinde Pottenbrunn seit 1972 mit St. Pölten vereinigt - Lage der Grundstücke innerhalb eines...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen