Beschluss Nr. B902/85 im Verfassungsgerichtshof, 10. März 1986
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Zusammenfassung
VerfGG 1953; ZPO §146 Abs1 idF BGBl. 135/1983; Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Beschwerdeerhebung gemäß Art144 B-VG; keine Unrichtigkeit der Rechtsmittelbelehrung, auch nicht durch belehrenden Hinweis auf die gesetzliche Möglichkeit der Erhebung einer Aufsichtsbeschwerde; Unterlassung eines Hinweises iS des §61a AVG 1950 auf die Möglichkeit der Anrufung der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts kein Wiedereinsetzungsgrund; Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung nicht gegeben
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Auszug
Beschluss Nr. B902/85 im Verfassungsgerichtshof, 10. März 1986
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum10.03.1986GeschäftszahlB902/85Sammlungsnummer10813LeitsatzVerfGG 1953; ZPO §146 Abs1 idF BGBl. 135/1983; Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Beschwerdeerhebung gemäß Art144 B-VG; keine Unrichtigkeit der Rechtsmittelbelehrung, auch nicht durch belehrenden Hinweis auf die gesetzliche Möglichkeit der Erhebung einer Aufsic...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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