Beschluss Nr. B902/85 im Verfassungsgerichtshof, 10. März 1986

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Zusammenfassung


VerfGG 1953; ZPO §146 Abs1 idF BGBl. 135/1983; Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Beschwerdeerhebung gemäß Art144 B-VG; keine Unrichtigkeit der Rechtsmittelbelehrung, auch nicht durch belehrenden Hinweis auf die gesetzliche Möglichkeit der Erhebung einer Aufsichtsbeschwerde; Unterlassung eines Hinweises iS des §61a AVG 1950 auf die Möglichkeit der Anrufung der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts kein Wiedereinsetzungsgrund; Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung nicht gegeben

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Auszug


Beschluss Nr. B902/85 im Verfassungsgerichtshof, 10. März 1986

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.03.1986

Geschäftszahl

B902/85

Sammlungsnummer

10813

Leitsatz

VerfGG 1953; ZPO §146 Abs1 idF BGBl. 135/1983; Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Beschwerdeerhebung gemäß Art144 B-VG; keine Unrichtigkeit der Rechtsmittelbelehrung, auch nicht durch belehrenden Hinweis auf die gesetzliche Möglichkeit der Erhebung einer Aufsic...

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