Erkenntnis Nr. B8/86 im Verfassungsgerichtshof, 1. März 1986

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Zusammenfassung


ZivildienstG; mangelnde Glaubhaftmachung der Gewissensgründe; kein grob einzustufender Verfahrensmangel im Bereich der Beweiswürdigung; keine Verletzung des durch §2 Abs1 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung

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Auszug


Erkenntnis Nr. B8/86 im Verfassungsgerichtshof, 1. März 1986

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.03.1986

Geschäftszahl

B8/86

Sammlungsnummer

10777

Leitsatz

ZivildienstG; mangelnde Glaubhaftmachung der Gewissensgründe; kein grob einzustufender Verfahrensmangel im Bereich der Beweiswürdigung; keine Verletzung des durch §2 Abs1 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung

Spruch

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I. 1. Der Bf. beantragte unter Bezugnahme auf §2 Abs1 des Zivildi...

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