Erkenntnis Nr. G223/85 im Verfassungsgerichtshof, 1. März 1986

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Zusammenfassung


13. B-KUVG-Nov. ArtIII Abs1; im ArtIII Abs1 getroffene gesetzliche Anordnung der Überweisung von Geldbeträgen durch die BVA an den Ausgleichsfonds der Pensionsversicherungsträger nach §447g ASVG sachlich nicht gerechtfertigt (mit Hinweis auf VfSlg. 10451/1985)

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Auszug


Erkenntnis Nr. G223/85 im Verfassungsgerichtshof, 1. März 1986

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.03.1986

Geschäftszahl

G223/85

Sammlungsnummer

10779

Leitsatz

13. B-KUVG-Nov. ArtIII Abs1; im ArtIII Abs1 getroffene gesetzliche Anordnung der Überweisung von Geldbeträgen durch die BVA an den Ausgleichsfonds der Pensionsversicherungsträger nach §447g ASVG sachlich nicht gerechtfertigt (mit Hinweis auf VfSlg. 10451/1985)

Spruch

I. ArtIII Abs1 des ...

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