Erkenntnis Nr. B779/85 im Verfassungsgerichtshof, 1. März 1986

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Zusammenfassung


ZivildienstG; mangelnde Glaubhaftmachung der Gewissensgründe; kein gravierender Verstoß im verfahrensrechtlichen Bereich; keine Verletzung des durch §2 Abs1 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung

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Auszug


Erkenntnis Nr. B779/85 im Verfassungsgerichtshof, 1. März 1986

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.03.1986

Geschäftszahl

B779/85

Sammlungsnummer

10774

Leitsatz

ZivildienstG; mangelnde Glaubhaftmachung der Gewissensgründe; kein gravierender Verstoß im verfahrensrechtlichen Bereich; keine Verletzung des durch §2 Abs1 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung

Spruch

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I. 1. Die Zivildienstoberkommission beim Bundesministerium für Inneres (ZDOK) wies den vom Bf. - unter Bezugnahme auf §2 Abs1 Zivildienstgesetz, BGBl. 187/1974 (ZDG) - gestellten Antrag auf Befreiung von der Wehrpfl...

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