Beschluss Nr. B933/85 im Verfassungsgerichtshof, 28. Februar 1986

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Art144 Abs1 B-VG; kein Eingriff in die Rechtssphäre des Bf. durch Ablehnung der Rückerstattung eines Wahlkostenbeitrages; Zurückweisung der im eigenen Namen erhobenen Beschwerde mangels Legitimation

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Auszug


Beschluss Nr. B933/85 im Verfassungsgerichtshof, 28. Februar 1986

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.02.1986

Geschäftszahl

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