Beschluss Nr. A13/85 im Verfassungsgerichtshof, 28. Februar 1986

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Zusammenfassung


Art137 B-VG; Klage eines Beamten auf Zahlung eines eine Ausgleichszulage betreffenden Betrages; Rechtsfrage der Gebührlichkeit ab einem bestimmten Zeitpunkt strittig; Anspruch des Bf. auf Erlassung eines Feststellungsbescheides; keine Zuständigkeit des VfGH, über das Klagebegehren zu entscheiden

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Auszug


Beschluss Nr. A13/85 im Verfassungsgerichtshof, 28. Februar 1986

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.02.1986

Geschäftszahl

A13/85

Sammlungsnummer

10756

Leitsatz

Art137 B-VG; Klage eines Beamten auf Zahlung eines eine Ausgleic...

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