Erkenntnis Nr. B605/84 im Verfassungsgerichtshof, 27. Februar 1986

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Zusammenfassung


FinStrG; Rechtsverletzung im Anlaßfall (Beschwerde gegen schriftlichen Hausdurchsuchungsbefehl) nach Aufhebung einiger Worte in §93 Abs2 als verfassungswidrig - Anwendung dieses Gesetzes als nachteilig nicht auszuschließen

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Auszug


Erkenntnis Nr. B605/84 im Verfassungsgerichtshof, 27. Februar 1986

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.02.1986

Geschäftszahl

B605/84

Sammlungsnummer

10743

Leitsatz

FinStrG; Rechtsverletzung im Anlaßfall (Beschwerde gegen schriftlichen Hausdurchsuchungsbefehl) nach Aufhebung einiger Worte in §93 Abs2 als verfassungswidrig - Anwendung dieses Gesetzes als nachteilig nicht auszuschließen

Spruch

Die Bf. ist durch den angefo...

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