Beschluss Nr. B862/85 im Verfassungsgerichtshof, 27. Februar 1986

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Art144 B-VG; der Mitteilung einer Behörde, daß sie zu aufsichtsbehördlichen Verfügungen keinen Anlaß finde, fehlt jeder rechtsgestaltende oder rechtsfeststellende Inhalt; ein derartiger Verwaltungsakt ist kein Bescheid iS des Art144 Abs1 B-VG (VfSlg. 4113/1961, 5623/1967, 5885/1969, 10023/1984)

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Auszug


Beschluss Nr. B862/85 im Verfassungsgerichtshof, 27. Februar 1986

Gericht

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