Beschluss Nr. B408/85 im Verfassungsgerichtshof, 5. Dezember 1985

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Zusammenfassung


VerfGG 1953; Vorwegnahme des bestmöglichen Erfolges der Beschwerde durch neue behördliche Entscheidung; Unwirksamkeit der angefochtenen Erledigung; keine Klaglosstellung iS des §88 - kein Kostenersatz

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Auszug


Beschluss Nr. B408/85 im Verfassungsgerichtshof, 5. Dezember 1985

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.12.1985

Geschäftszahl

B408/85

Sammlungsnummer

10722

Leitsatz

VerfGG 1953; Vorwegnahme des bestmöglichen Erfolges der Beschwerde durch ...

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