Beschluss Nr. WI-19/85 im Verfassungsgerichtshof, 5. Dezember 1985

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Art141 Abs1 lita B-VG; gemäß §§36 ff. RDG eingerichteter Personalsenat keine gesetzliche berufliche Vertretung; Zurückweisung der Anfechtung der Wahl des Personalsenates des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 22. Oktober 1985

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Auszug


Beschluss Nr. WI-19/85 im Verfassungsgerichtshof, 5. Dezember 1985

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.12.1...

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