Erkenntnis Nr. B148/82 im Verfassungsgerichtshof, 4. Dezember 1985

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Zusammenfassung


GrEStG §4 Abs1 Z3; Vorschreibung von Grunderwerbsteuer für den Kauf eines Liegenschaftsanteiles von einer Vereinigung mit der statutenmäßigen Aufgabe der Schaffung von Wohnungseigentum zur Begründung von Wohnungseigentum im von der Verkäuferin zu errichtenden Wohnhaus, weil der Bf. diesen begünstigten Zweck nicht innerhalb von acht Jahren erfüllt habe; Verletzung im Gleichheits- und im Eigentumsrecht

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Auszug


Erkenntnis Nr. B148/82 im Verfassungsgerichtshof, 4. Dezember 1985

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.12.1985

Geschäftszahl

B148/82

Sammlungsnummer

10720

Leitsatz

GrEStG §4 Abs1 Z3; Vorschreibung von Grunderwerbsteuer für den Kauf eines Liegenschaftsanteiles von einer Vereinigung mit der statutenmäßigen Aufgabe der Schaffung von Wohnungseigentum zur Begründung von Wohnungseigentum im von der Verkäuferin zu errichtenden Wohnhaus, weil der Bf. diesen begünstigten Zweck nicht innerhalb von acht Jahren erfüllt habe; Verletzung im Gleichheits- und im Eigentumsrecht

Spruch

Der Bf. ist durch den angefochtenen Bescheid in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf Gleichheit vor dem Geset...

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