Erkenntnis Nr. B148/82 im Verfassungsgerichtshof, 4. Dezember 1985
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Zusammenfassung
GrEStG §4 Abs1 Z3; Vorschreibung von Grunderwerbsteuer für den Kauf eines Liegenschaftsanteiles von einer Vereinigung mit der statutenmäßigen Aufgabe der Schaffung von Wohnungseigentum zur Begründung von Wohnungseigentum im von der Verkäuferin zu errichtenden Wohnhaus, weil der Bf. diesen begünstigten Zweck nicht innerhalb von acht Jahren erfüllt habe; Verletzung im Gleichheits- und im Eigentumsrecht
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Auszug
Erkenntnis Nr. B148/82 im Verfassungsgerichtshof, 4. Dezember 1985
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum04.12.1985GeschäftszahlB148/82Sammlungsnummer10720LeitsatzGrEStG §4 Abs1 Z3; Vorschreibung von Grunderwerbsteuer für den Kauf eines Liegenschaftsanteiles von einer Vereinigung mit der statutenmäßigen Aufgabe der Schaffung von Wohnungseigentum zur Begründung von Wohnungseigentum im von der Verkäuferin zu errichtenden Wohnhaus, weil der Bf. diesen begünstigten Zweck nicht innerhalb von acht Jahren erfüllt habe; Verletzung im Gleichheits- und im EigentumsrechtSpruchDer Bf. ist durch den angefochtenen Bescheid in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf Gleichheit vor dem Geset...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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