Erkenntnis Nr. B249/84 im Verfassungsgerichtshof, 28. November 1985
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Zusammenfassung
Stmk. LG betreffend Anstandsverletzung, Lärmerregung und Ehrenkränkung; Wesensgehalt des Grundrechtes auf Meinungsäußerungsfreiheit iS der Art13 StGG und Art10 MRK; keine Bedenken gegen das genannte Stmk. Landesgesetz im Hinblick auf die Meinungsäußerungsfreiheit; Verhängung einer Verwaltungsstrafe nach leg. cit. wegen des Gebrauches ordinärer Ausdrücke beim öffentlichen Vortrag eines Liedes; keine Verletzung des öffentlichen Anstandes - Verletzung im Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit durch denkunmögliche Gesetzesauslegung
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Auszug
Erkenntnis Nr. B249/84 im Verfassungsgerichtshof, 28. November 1985
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum28.11.1985GeschäftszahlB249/84Sammlungsnummer10700LeitsatzStmk. LG betreffend Anstandsverletzung, Lärmerregung und Ehrenkränkung; Wesensgehalt des Grundrechtes auf Meinungsäußerungsfreiheit iS der Art13 StGG und Art10 MRK; keine Bedenken gegen das genannte Stmk. Landesgesetz im Hinblick auf die Meinungsäußerungsfreiheit; Verhängung einer Verwaltungsstrafe nach leg. cit. wegen des Gebrauches ordinärer Ausdrücke beim öffentlichen Vortrag eines Liedes; keine Verletzung des öffentlichen Anstandes - Verletzung im Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit durch denkunmögliche GesetzesauslegungSpruchDer Bf. ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung verletzt worden.Der Bescheid wird aufgehoben.BegründungEntscheidungsgründe:I. Im vorliegenden Verfahren geht es um die Anwendung des §1 des Stmk. Gesetzes vom 25. Juni 1975, LGBl. 158, betreffend die Anstandsverletzung, Lärmerregung und Ehrenkränkung. Darin wird bestimmt:"Wer den öffentlichen Anstand verletzt oder ungebührlicherweise störenden Lärm erregt, begeht eine Verwaltungsübertretung."Die Übertretung ist mit Geldstrafe bis zu 3000 S oder mit Arrest bis zu zwei Wochen zu bestrafen (§3 Abs1).1. Am 7. Juli 1981 erstattete ein Beamter der Bundespolizeidirektion Graz seiner Dienststelle folgende Meldung:"Am 4. 7. 1981, um 16.00 Uhr, versah ich Überwachungsdienst anläßlich des Sommerfestes der Jungen Generation ... der SPÖ im Volksgartenpark.Zu diesem Zeitpunkt t...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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