Erkenntnis Nr. B249/84 im Verfassungsgerichtshof, 28. November 1985

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Zusammenfassung


Stmk. LG betreffend Anstandsverletzung, Lärmerregung und Ehrenkränkung; Wesensgehalt des Grundrechtes auf Meinungsäußerungsfreiheit iS der Art13 StGG und Art10 MRK; keine Bedenken gegen das genannte Stmk. Landesgesetz im Hinblick auf die Meinungsäußerungsfreiheit; Verhängung einer Verwaltungsstrafe nach leg. cit. wegen des Gebrauches ordinärer Ausdrücke beim öffentlichen Vortrag eines Liedes; keine Verletzung des öffentlichen Anstandes - Verletzung im Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit durch denkunmögliche Gesetzesauslegung

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Auszug


Erkenntnis Nr. B249/84 im Verfassungsgerichtshof, 28. November 1985

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.11.1985

Geschäftszahl

B249/84

Sammlungsnummer

10700

Leitsatz

Stmk. LG betreffend Anstandsverletzung, Lärmerregung und Ehrenkränkung; Wesensgehalt des Grundrechtes auf Meinungsäußerungsfreiheit iS der Art13 StGG und Art10 MRK; keine Bedenken gegen das genannte Stmk. Landesgesetz im Hinblick auf die Meinungsäußerungsfreiheit; Verhängung einer Verwaltungsstrafe nach leg. cit. wegen des Gebrauches ordinärer Ausdrücke beim öffentlichen Vortrag eines Liedes; keine Verletzung des öffentlichen Anstandes - Verletzung im Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit durch denkunmögliche Gesetzesauslegung

Spruch

Der Bf. ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I. Im vorliegenden Verfahren geht es um die Anwendung des §1 des Stmk. Gesetzes vom 25. Juni 1975, LGBl. 158, betreffend die Anstandsverletzung, Lärmerregung und Ehrenkränkung. Darin wird bestimmt:

"Wer den öffentlichen Anstand verletzt oder ungebührlicherweise störenden Lärm erregt, begeht eine Verwaltungsübertretung."

Die Übertretung ist mit Geldstrafe bis zu 3000 S oder mit Arrest bis zu zwei Wochen zu bestrafen (§3 Abs1).

1. Am 7. Juli 1981 erstattete ein Beamter der Bundespolizeidirektion Graz seiner Dienststelle folgende Meldung:

"Am 4. 7. 1981, um 16.00 Uhr, versah ich Überwachungsdienst anläßlich des Sommerfestes der Jungen Generation ... der SPÖ im Volksgartenpark.

Zu diesem Zeitpunkt t...

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