Erkenntnis Nr. B373/85 im Verfassungsgerichtshof, 22. November 1985
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Zusammenfassung
Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; Art8 StGG; vertretbare Annahme ungestümen Benehmens iS des ArtIX Abs1 Z2 EGVG; rechtmäßige Festnahme gemäß §35 litc VStG 1950 sowie darauffolgende - halbstündige - Anhaltung gemäß §36 Abs1 leg. cit.; keine Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit
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Auszug
Erkenntnis Nr. B373/85 im Verfassungsgerichtshof, 22. November 1985
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum22.11.1985GeschäftszahlB373/85Sammlungsnummer10670LeitsatzGesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; Art8 StGG; vertretbare Annahme ungestümen Benehmens iS des ArtIX Abs1 Z2 EGVG; rechtmäßige Festnahme gemäß §35 litc VStG 1950 sowie darauffolgende - halbstündige - Anhaltung gemäß §36 Abs1...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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