Erkenntnis Nr. B373/85 im Verfassungsgerichtshof, 22. November 1985

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Zusammenfassung


Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; Art8 StGG; vertretbare Annahme ungestümen Benehmens iS des ArtIX Abs1 Z2 EGVG; rechtmäßige Festnahme gemäß §35 litc VStG 1950 sowie darauffolgende - halbstündige - Anhaltung gemäß §36 Abs1 leg. cit.; keine Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit

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Auszug


Erkenntnis Nr. B373/85 im Verfassungsgerichtshof, 22. November 1985

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.11.1985

Geschäftszahl

B373/85

Sammlungsnummer

10670

Leitsatz

Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; Art8 StGG; vertretbare Annahme ungestümen Benehmens iS des ArtIX Abs1 Z2 EGVG; rechtmäßige Festnahme gemäß §35 litc VStG 1950 sowie darauffolgende - halbstündige - Anhaltung gemäß §36 Abs1...

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