Erkenntnis Nr. B71/84,B72/84 im Verfassungsgerichtshof, 5. Oktober 1985

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GeflügelwirtschaftsG; keine Bedenken gegen die Regelung des §4 Abs3 über die Erlassung einer V zur Erhöhung des Importausgleichs

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Auszug


Erkenntnis Nr. B71/84,B72/84 im Verfassungsgerichtshof, 5. Oktober 1985

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.10.1985

Geschäftszahl

B71/84,B72/84

Sammlungsnummer

10604

Leitsatz

GeflügelwirtschaftsG; keine Bedenken gegen die Regelung des §4 Abs3 über die Erlassung einer V zur Erhöhung des Importausgleichs

ImportausgleichsV 1983; keine Bedenken gegen die Gesetzmäßigkeit der gemäß §4 Abs3 GeflügelwirtschaftsG erlassenen V; Berechnung des Importausgleichs durch die gesetzliche Ermächtigung des §4 Abs3 gedeckt

Spruch

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I. 1. a) Nach §1 Abs1 des BG vom 27. März 1969, BGBl. 135 idF BGBl. 467/1971, über die Erhebung eines Importausgleiches bei der Einfuhr von Erzeugnissen der Geflügelwirtschaft (im folgenden Geflügelwirtschaftsgesetz) ist anläßlich der Einfuhr näher (unter Anführung der Zolltarifnummer und der Warenbezeichnung) beschriebener Waren nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes ein Importausgleich einzuheben...

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