Erkenntnis Nr. B393/81 im Verfassungsgerichtshof, 2. Oktober 1985

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Zusammenfassung


RDG; BG BGBl. 136/1979; Feststellung der dem Bf. als Präsident eines Gerichtshofes erster Instanz gebührenden Monatsbezüge; besoldungsrechtlicher Charakter der Dienstalterszulage; unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitsgebotes kein Messen des neu geschaffenen Besoldungssystems am Maßstab des ihm vorangegangenen; keine Verletzung im Gleichheitsrecht; der verfassungsrechtliche Eigentumsschutz betrifft nicht öffentlich-rechtliche Ansprüche; der Verfassungsordnung ist ein "Grundrecht wohlerworbener Rechte" fremd

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Auszug


Erkenntnis Nr. B393/81 im Verfassungsgerichtshof, 2. Oktober 1985

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.10.1985

Geschäftszahl

B393/81

Sammlungsnummer

10588

Leitsatz

RDG; BG BGBl. 136/1979; Feststellung der dem Bf. als Präsident eines Gerichtshofes erster Instanz gebührenden Monatsbezüge; besoldungsrechtlicher Charakter der Dienstalterszulage; unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitsgebotes kein Messen des neu geschaffenen Besoldungssystems am ...

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