Erkenntnis Nr. B279/80 im Verfassungsgerichtshof, 30. September 1985

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Zusammenfassung


ZivildienstG; Bedeutung des Zeitpunktes der Antragstellung; keine Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung - keine wesentlichen verfahrensrechtlichen Verstöße im Bereich der Beweiswürdigung

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Auszug


Erkenntnis Nr. B279/80 im Verfassungsgerichtshof, 30. September 1985

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.09.1985

Geschäftszahl

B279/80

Sammlungsnummer

10575

Leitsatz

ZivildienstG; Bedeutung des Zeitpunktes der Antragstellung; keine Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung - keine wesentlichen verfahrensrechtlichen Verstöße im Bereich der Beweiswürdigung

Spruch

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I. 1. Der Bf. begehrte unter Bezugnahme auf §2 Abs1 des Zivildienstgesetzes, BGBl. 187/1974 (in der ...

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