Beschluss Nr. B234/80 im Verfassungsgerichtshof, 27. September 1985

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Art144 Abs1 B-VG; Ergänzung der Geschäftsverteilung eines Gerichtes durch Beschl. des Personalsenates unter Berufung auf §77 Abs3 RichterdienstG; keine Prüfungsbefugnis des VfGH in einem Beschwerdeverfahren

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Auszug


Beschluss Nr. B234/80 im Verfassungsgerichtshof, 27. September 1985

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.09.1985

Geschäftszahl

B234/80

Sammlungsnummer

10543

Leitsatz...

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