Erkenntnis Nr. B637/83 im Verfassungsgerichtshof, 26. September 1985
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Zusammenfassung
Art9 StGG; Gesetz zum Schutze des Hausrechtes; unvertretbarer Verdacht einer strafbaren Handlung nach dem Suchtgiftgesetz; unvertretbare Annahme, daß ein Nietengürtel eine verbotene Waffe iS des §11 WaffenG 1967 sei; nicht konkretisierter Verdacht, in der Wohnung befänden sich behördlich gesuchte Personen; Verletzung im Recht auf Unverletzlichkeit des Hausrechtes durch verfassungswidrige Hausdurchsuchung
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Auszug
Erkenntnis Nr. B637/83 im Verfassungsgerichtshof, 26. September 1985
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum26.09.1985GeschäftszahlB637/83Sammlungsnummer10523LeitsatzArt9 StGG; Gesetz zum Schutze des Hausrechtes; unvertretbarer Verdacht einer strafbaren Handlung nach dem Suchtgiftgesetz; unvertretbare Annahme, daß ein Nietengürtel eine verbotene Waffe iS des §11 WaffenG 1967 sei; nicht konkretisierter Verdacht, in der Wohnung befänden sich behördlich gesuchte Personen; Verletzung im Recht auf Unverletzlichkeit ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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