Erkenntnis Nr. B637/83 im Verfassungsgerichtshof, 26. September 1985

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Zusammenfassung


Art9 StGG; Gesetz zum Schutze des Hausrechtes; unvertretbarer Verdacht einer strafbaren Handlung nach dem Suchtgiftgesetz; unvertretbare Annahme, daß ein Nietengürtel eine verbotene Waffe iS des §11 WaffenG 1967 sei; nicht konkretisierter Verdacht, in der Wohnung befänden sich behördlich gesuchte Personen; Verletzung im Recht auf Unverletzlichkeit des Hausrechtes durch verfassungswidrige Hausdurchsuchung

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Auszug


Erkenntnis Nr. B637/83 im Verfassungsgerichtshof, 26. September 1985

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.09.1985

Geschäftszahl

B637/83

Sammlungsnummer

10523

Leitsatz

Art9 StGG; Gesetz zum Schutze des Hausrechtes; unvertretbarer Verdacht einer strafbaren Handlung nach dem Suchtgiftgesetz; unvertretbare Annahme, daß ein Nietengürtel eine verbotene Waffe iS des §11 WaffenG 1967 sei; nicht konkretisierter Verdacht, in der Wohnung befänden sich behördlich gesuchte Personen; Verletzung im Recht auf Unverletzlichkeit ...

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