Erkenntnis Nr. B42/83 im Verfassungsgerichtshof, 26. September 1985

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Zusammenfassung


Art144 Abs1 B-VG; unter "Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt" wird nicht nur das "Ob", sondern auch das "Wie", dh. also die konkrete Gestaltung des jeweiligen Verwaltungsaktes, verstanden

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Auszug


Erkenntnis Nr. B42/83 im Verfassungsgerichtshof, 26. September 1985

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.09.1985

Geschäftszahl

B42/83

Sammlungsnummer

10522

Leitsatz

Art144 Abs1 B-VG; unter "Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt" wird nicht nur das "Ob", sondern auch das "Wie", dh. also die konkrete Gestaltung des jeweiligen Verwaltungsaktes, verstanden

Art8 StGG; Art5 MRK; Gesetz zum Schutz der persönlichen Freiheit; vertretbare Annahme ungestümen Benehmens nach ArtIX Abs1 Z2 EGVG 1950; keine Verletzung im Recht auf per...

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