Erkenntnis Nr. A28/84 im Verfassungsgerichtshof, 26. Juni 1985

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Zusammenfassung


Art137 B-VG; Klage auf Rückzahlung einer für eine Verwaltungsübertretung verhängten und aufgrund eines Kostenbeschl. des Exekutionsgerichtes bezahlten Geldstrafe nach Aufhebung des Strafbescheides durch den VwGH; nach Rückzahlung auf Zinsen und Kosten eingeschränktes Klagebegehren; kein Verzug des beklagten Landes Wien bei der Rückzahlung mangels vorausgehender Mahnung

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Auszug


Erkenntnis Nr. A28/84 im Verfassungsgerichtshof, 26. Juni 1985

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.06.1985

Geschäftszahl

A28/84

Sammlungsnummer

10499

Leitsatz

Art137 B-VG; Klage auf Rückzahlung einer für eine Verwaltungsübertretung v...

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