Erkenntnis Nr. V7/84 im Verfassungsgerichtshof, 24. Juni 1985

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Zusammenfassung


Art139 Abs1 B-VG; Individualantrag auf Aufhebung der Position 3 im ArtI Z2 litA Tarif-Nov. 1981 und des ArtI Z5 zur Gänze sowie Position 3 im ArtI Z7 Tarif-Nov. 1983 (betreffend höhere Haftpflichtversicherungsprämien für Taxifahrzeuge und Mietwagen); keine Bekämpfung von Verordnungsstellen, durch deren Aufhebung die behauptete Rechtsverletzung nicht beseitigt würde; Zulässigkeit des Antrages

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Auszug


Erkenntnis Nr. V7/84 im Verfassungsgerichtshof, 24. Juni 1985

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.06.1985

Geschäftszahl

V7/84

Sammlungsnummer

10492

Leitsatz

Art139 Abs1 B-VG; Individualantrag auf Aufhebung der Position 3 im ArtI Z2 litA Tarif-Nov. 1981 und des ArtI Z5 zur Gänze sowie Position 3 im ArtI Z7 Tarif-Nov. 1983 (betreffend höhere Haftpflichtversicherungsprämien für Taxifahrzeuge und Mietwagen); keine Bekämpfung von Verordnungsstellen, durch deren Aufhebung die behauptete Rechtsverletzung nicht beseitigt würde; Zulässigkeit des Antrages

KFG 1967; Tarif-Nov. 1981 und Tarif-Nov. 1983; keine Bedenken gegen §60 Abs2 KFG; höhere Versicherungsprämien für Taxifahrzeuge und Mietwagen nicht gleichheitswidrig; iVm. "Bonus-Malus-System" vorgesehene Rückübertragung des Versicherungsrisikos auf die Versicherungsnehmer (dieser Risikogemeinschaft) nicht unsachlich; kein Widerspruch zu der durch §60 Abs2 KFG gebotenen Rücksichtnahme auf wirtschaftliche und volkswirtschaftliche Gesichtspunkte

Spruch

Dem Antrag wird nicht Folge gegeben.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I. 1. Der Einschreiter betreibt seit dem Jahre 1971 "das mit Kraftfahrzeugen betriebene Platzfuhrwerks-Gewerbe, eingeschränkt auf die Verwendung eines Personenkraftwagens mit 4 bis 6 Sitzplätzen einschließlich des Lenkersitzes".

Zwischen ihm und "Der Anker Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft" besteht seit 30. November 1976 ein KFZ-Haftpflichtversicherungsvertrag betreffend den als Taxi verwendeten PKW Mercedes 220 D/8, 60 PS, 5 Plätze, polizeiliches Kennzeichen W ...

2. Der Einschreiter begehrt mit dem auf Art139 Abs1 letzter Satz B-VG gestützten Antrag a) i...

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