Beschluss Nr. B110/85 im Verfassungsgerichtshof, 19. Juni 1985

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Zusammenfassung


ZPO §146 Abs1 idF der Zivilverfahrens-Nov. 1983; keine Wiedereinsetzung bei Verabsäumen, sich einen Bescheid gegebenenfalls übersetzen zu lassen und sich über Rechtsschutzmöglichkeiten zu informieren - kein minderer Grad des Versehens

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Auszug


Beschluss Nr. B110/85 im Verfassungsgerichtshof, 19. Juni 1985

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.06.1985

Geschäftszahl

B110/85

Sammlungsnummer

10473

Leitsatz

ZPO §146 Abs1 idF der Zivilverfahrens-Nov. 1983; keine Wiedereinsetzung bei Verabsäumen, sich einen Beschei...

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