Erkenntnis Nr. B620/82 im Verfassungsgerichtshof, 17. Juni 1985

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Zusammenfassung


Nö. GVG 1973; keine Bedenken gegen §8 Abs1 und 2 litd; keine denkunmögliche Versagung der grundverkehrsbehördlichen Zustimmung zum Erwerb von drei Grundstücken gemäß §8 Abs1 und 2 litd; keine Verletzung im Gleichheitsrecht

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Auszug


Erkenntnis Nr. B620/82 im Verfassungsgerichtshof, 17. Juni 1985

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.06.1985

Geschäftszahl

B620/82

Sammlungsnummer

10462

Leitsatz

Nö. GVG 1973; keine Bedenken gegen §8 Abs1 und 2 litd; keine denkunmögliche Versagung der grundverkehrsbehördlichen Zustimmung zum Erwerb von drei Grundstücken gemäß §8 Abs1 und 2 litd; keine Verletzung im Gleichheitsrecht

Spruch

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I. 1. Mit Kaufvertrag vom 21. Juli 1981 haben die Bf. die Grundstücke .../1 Wald, .../2 Wald, .../7 Weide der KG L...

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